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ZWISCHEN HEIZUNG UND TRINKWASSERNETZ
GEHÖRT MEHR ALS EIN „UND“.
Von den Normen klar geregelt, aber in der Praxis noch lange nicht die Regel: Heizungs- und Trinkwasser müssen voneinander getrennt sein. Nach Trinkwasserverordnung, DIN EN 1717 und DIN 1988-100 ist das ungesicherte Anschließen des Heizungskreislaufs an das Trinkwassernetz nicht zulässig.
Das einfache Befüllen mit einem Schlauch ohne Sicherungseinrichtung gehört der Vergangenheit an. Das sagen die Normen. Und außerdem jeder zufriedene Kunde, der den Komfort und die Sicherheit einer hochwertigen Füllarmatur zu schätzen weiß.